Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 16.04.2024)
I. Allgemeines
1. Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil, jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Andere Bedingungen sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen immer einer schriftlichen Zustimmung.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage der Rechtsgeschäfte sind die schriftlichen Bestellungen und Auftragsbestätigungen von EICHENHERZ sowie die einschlägigen ÖNORMEN. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen od. Garantien sind nur verbindlich, wenn sie von EICHENHERZ schriftlich bestätigt wurde
3. Im Falle einer Stornierung eines Auftrages bzw. Rücktritt des Vertrages wird eine Stornogebühr in der Höhe von 40% des Auftragswertes verrechnet. Zuzüglich werden bereits angefallene Kosten für Materialbeschaffung in der tatsächlichen Höhe verrechnet.
II. Vertragsabschluss
1. Bestellungen des Geschäftspartners müssen schriftlich (einschließlich E-Mail und Telefax) erfolgen. Durch die Bestellung erklärt der Geschäftspartner verbindlich sein Vertragsangebot. Das Rechtsgeschäft kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Geschäftspartners durch EICHENHERZ wirksam zustande. Die Annahme erfolgt entweder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung. Der Geschäftspartner ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße selbst verantwortlich.
2. EICHENHERZ ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot bei Verbrauchern binnen einer Woche und bei Unternehmern binnen 14 Tagen, jeweils ab dem Einlangen bei EICHENHERZ, anzunehmen. Die Auftragsbestätigung (oder Rechnung) spezifiziert abschließend alle vereinbarten Leistungen.
3. Die Auftragsbestätigung (oder Rechnung) von EICHENHERZ ist vom Geschäftspartner unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und auf allfällige Aufforderung von EICHENHERZ unterschrieben zurück zu senden. Abweichungen von der Bestellung sind binnen drei Tagen nach Eingang (bzw. bei Montageleistungen längstens bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt) beim Geschäftspartner schriftlich zu rügen, sonst gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferungen und Leistungen unwiderruflich als vom Geschäftspartner genehmigt, es sei denn beim Geschäftspartner handelt es sich um einen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
4. Zeigt sich für EICHENHERZ nach erteilter Auftragsbestätigung, dass sich die Bonität des Geschäftspartners so verschlechtert hat oder bereits von Anfang an so schlecht war, dass die Ansprüche von EICHENHERZ gefährdet erscheinen, so ist EICHENHERZ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder seine Leistungen zu verweigern, sofern der Geschäftspartner nicht binnen 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung vollständige Vorauszahlung leistet.
5. Ist Abholung der Ware vereinbart, so ist die Ware längstens binnen 14 Tagen nach Verständigung abzuholen. Die Ware wird sonst fakturiert und auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners verwahrt. Hierfür verrechnen wir ab dem 15. Tag für jede angefangene Woche Lagerkosten von 0,25% des Bestellwertes.
6. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, die nicht in der Sphäre von EICHENHERZ liegen, wie insbesondere Verzögerungen aufgrund des Verzuges von Vorlieferanten von EICHENHERZ , Streik oder Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Ereignisse, welche uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
7. Sofern nur Lieferung (ohne Montage) vereinbart ist, liefern wir lediglich bis zur ersten, leicht erreichbaren, im Erdgeschoss liegenden und geeigneten Lagerfläche, die vom Geschäftspartner vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Der Geschäftspartner hat in diesem Fall für die freie Zufahrt und eine angemessene Abstellfläche Sorge zu tragen, hat das erforderliche Personal für die Entladung zur Verfügung zu stellen und hat zu bewirken, dass eine befugte Person die Lieferung über- oder annimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen und Waren sind sofort schriftlich zu reklamieren. Eine Montage durch EICHENHERZ erfolgt nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und gegen Verrechnung.
8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Geschäftspartner, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den/die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Geschäftspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Geschäftspartner mit der Annahme in Verzug ist.
9. Bei Einbau der Fenster durch den Geschäftspartner hat dies gemäß ÖNORM B 5320 zu erfolgen, wobei die Lage der Fenster von einem Architekten oder einer gleichwertig qualifizierten Person festzulegen ist. Holzfenster und Holzrahmen dürfen während und nach dem Einbau nicht durch zu hohe Umgebungsfeuchtigkeit beeinträchtigt werden.
III. Lieferung und Lieferfristen
1. Angegebene Liefertermine sind bloße Richtzeiten, es sei denn, es wäre ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart. Insbesondere können unklare oder fehlende Angaben oder Mitteilungen des Geschäftspartners eine Verlängerung der Lieferzeit bewirken.
2. Verspätete Zahlungseingänge (zB. An- oder Teilzahlungen) bei Werkaufträgen verlängern die angegebene Lieferzeit im selbigen Ausmaß.
3. Werden vom Kunden gewünschte Änderungen einer Bestellung durch EICHENHERZ akzeptiert und wird diesbezüglich keine detaillierte, schriftliche Vereinbarung getroffen, so verändern sich Preise und Lieferfristen angemessen
4. EICHENHERZ ist berechtigt, Bestellungen auch in Teilen zu liefern und darüber gesonderte Teilrechnungen zu legen.
IV. Gefahrübergang
1. Mit Übergabe der Ware auf unserem Firmengelände bei Abholung bzw. vor Ort beim Kunden trägt der Kunde die Gefahr für den Auftragsgegenstand.
V. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht gesondert vereinbart sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
2. Gerät der Geschäftspartner in Verzug, so gebühren EICHENHERZ 1% Zinsen pro begonnenem Monat, bei Verbrauchern im Sinne des KSchG geltenden Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr. EICHENHERZ ist gegenüber Unternehmern weiters berechtigt, alle durch deren Säumigkeit verursachten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Mahnspesen sowie weiteren Verzugsschäden geltend zu machen. Weiters werden Kosten für Anwalt oder Inkassobüros fällig.
3. Gerät der Geschäftspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus einem Rechtsgeschäft in Verzug, so ist EICHENHERZ unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, (i) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen aus allen unerfüllten Rechtsgeschäften bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben und nach Beendigung des Verzuges eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen und/oder (ii) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und/oder (iii) sonstige Rechtsgeschäfte nur mehr gegen vollständige Vorausbezahlung zu erfüllen.
4. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Rechnungsbetrages steht dem Unternehmer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche von EICHENHERZ unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Eine Reklamation oder Mängelrüge des Unternehmers berechtigt nicht zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages. Verbraucher können ihre Zahlung nur dann verweigern, wenn EICHENHERZ die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung der Leistung durch EICHENHERZ durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war bzw. nicht bekannt sein musste, gefährdet ist.
VI. Fenster & Türen – Sonderbestimmungen
1. Die Eigenschaften des verarbeiteten Glases (Sicherheitsglas und K-Wert) sind auf jedem Produkt deutlich sichtbar angegeben. Es obliegt dem Geschäftspartner, vor der Bestellung die rechtlichen Vorschriften zu überprüfen, welchen Wärmedämmwert die von ihm erwünschten Erzeugnisse ausweisen müssen und ob sie mit Sicherheitsglas ausgestattet sein müssen. Da diese Anforderungen regional verschieden geregelt sind, übernimmt EICHENHERZ keine Gewähr dafür, dass die vom Geschäftspartner bestellten Erzeugnisse nach Bauvorschriften oder nach sonstigen anwendbaren Bestimmungen (etwa Bauordnungen und Wohnbauförderungsrichtlinien) zulässig sind.
2. Sollte der Geschäftspartner EICHENHERZ beauftragen, die rechtlichen Anforderungen der anzuwendenden Bauordnungen zu prüfen, muss dies ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Der Geschäftspartner hat EICHENHERZ alle dafür notwendigen Informationen in angemessener Frist zur Verfügung zu stellen; etwaige dadurch verursachte Lieferverzögerungen gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
3. Wir weisen darauf hin, dass die nach dem Fenstereinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürzen und Decken im Bereich unserer Bauelemente, unabhängig von der Breite, max. 3 mm betragen darf. Andernfalls kommt es zu
Funktionsstörungen oder Beschädigungen. Bei Überschreitung dieses Wertes gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Schäden (z.B. Glasbruch, etc.) zu Lasten des Bestellers.
4. Einbausprossen im Isolierglas können beweglich sein bzw. teilweise am Glas anliegen. Bei Erschütterungen der Glaseinheit kann es dadurch zu leichtem Klirren kommen ohne das dies einen Mangel darstell
5. Bei Außenbauteilen und Verglasungen kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (z.B. an Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen. Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in unserem
Bereich, daher stellt Tauwasserbildung keinen Mangel dar.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder darüber zu verfügen, solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.
2. In Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
3. Sollte der Kunde trotzdem über die Ware verfügen bzw. veräußern muss der Kunde Forderungen die aus dieser Veräußerung entstehen, an uns abtreten.
4. Der Kunde ist zur Wahrung unseres Eigentums gegenüber Dritten verpflichtet. Sollten von dritter Seite Ansprüche, insbesondere Pfandrechte an unseren Gegenständen und Forderungen geltend gemacht werden, so hat der Kunde uns und alle Dritten unverzüglich nachweislich in Kenntnis zu setzten. Die Gültigkeit eines solchen Pfandrechtes besteht erst nach schriftlicher Zustimmung unsererseits
5. Reklamation berechtigt nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages. Für Verbraucher gilt, dass diese nurdann Ihre Zahlung verweigern können, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist.
VIII. Gewährleistung
1. Bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen leisten wir Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes. Werden Produkte nach Angaben des Kunden bestellt und gefertigt, erstreckt sich unsere Haftung ausschließlich auf die Ausführung gemäß den Angaben lt. Kunden.
2. Die Gewährleistung beginnt auf jeden Fall mit dem Gefahrenübergang zu laufen. Mängel müssen sofort bei Lieferung oder längstens bei der Übernahme einer Montagetätigkeit schriftlich gemeldet werden.
3. Im Falle von Mängeln oder Beanstandung ist der Kunde verpflichtet die Ware zunächst anzunehmen und sachgemäß zu behandeln, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche gegen uns erwachsen. Der Kunde muss die beanstandete Ware zur Besichtigung durch uns bereithalten.
4. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Überprüfung und Behandlung der Mängelmeldung entstandenen Spesen und Kosten zu übernehmen.
5. Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderungerfüllen. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk.
6.Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Die Haftung für reine Vermögensschäden (z.B. Aufwand für die Beaufsichtigung von Montage- oder Gewährleistungsarbeiten) wird jedenfalls ausgeschlossen.
7.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Bereich B2B und B2C.
IX. Haftungsausschluss
1. Wir haften für Schäden, die durch grobes Verschulden oder durch Vorsatz entstanden sind. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist damit ausgeschlossen. Bei Umbau oder Abänderung unserer gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen
X. Gerichtsstand
1. Für Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort kann von uns frei gewählt werden.
XI. Pflege und Wartung
1. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die notwendige Pflege und Wartung der Ware nicht durchführt bzw. Wartungsintervalle nicht einhält.