EICHENHERZ GmbH | Version 03/2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der EICHENHERZ GmbH, insbesondere für Planung, Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, Carports, Lamellendächern, Möbeln sowie sonstigen Bauelementen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, sofern sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich von der EICHENHERZ GmbH anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung durch die EICHENHERZ GmbH
- Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber
- oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Technische Änderungen sowie produktionsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind und die Funktion der Produkte nicht beeinträchtigen.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Unsere Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Kosten für Material, Energie und Löhne.
Bei erheblichen Kostenänderungen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 25 % nach Fertigstellung der Ware bzw. Anlieferung an unser Lager
- 25 % nach Montage bzw. Rechnungslegung
Die zweite Teilzahlung wird fällig, sobald die Ware fertiggestellt oder angeliefert wurde und eine Montage nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen kann, insbesondere aufgrund von Bauverzögerungen oder Terminverschiebungen, die nicht im Einflussbereich der EICHENHERZ GmbH liegen.
Der Nachweis der Fertigstellung oder Anlieferung kann durch Fotodokumentation, Lieferbestätigung oder Besichtigungsmöglichkeit im Werk oder Lager erfolgen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen zu verrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der EICHENHERZ GmbH.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
6. Liefer- und Montagefristen
Angegebene Liefer- oder Montagefristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Liefer- und Montagefristen verlängern sich angemessen bei:
- Verzögerungen durch andere Gewerke
- fehlenden bauseitigen Voraussetzungen
- Materiallieferproblemen
- höherer Gewalt
- sonstigen Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches.
Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7. Witterungsbedingte Montageverschiebung
Montagearbeiten im Außenbereich können nur unter geeigneten Witterungsbedingungen durchgeführt werden.
Bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei:
- Frost oder Minustemperaturen
- starkem Niederschlag
- Sturm oder starkem Wind
ist die EICHENHERZ GmbH berechtigt, vereinbarte Montageterminen zu verschieben.
Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für Lieferung und Montage rechtzeitig erfüllt sind.
Insbesondere sind bereitzustellen:
- freie und sichere Zufahrt zur Baustelle
- ausreichende Rangier- und Abstellflächen für Lieferfahrzeuge
- geeignete Zugänge zur Montageposition
- montagebereite Öffnungen und Untergründe
- erforderliche Stromversorgung.
Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein und dadurch Mehrkosten entstehen, können diese gesondert verrechnet werden.
9. Angebote ohne Baustellenbesichtigung
Werden Angebote auf Grundlage von Plänen, Fotos oder Angaben des Auftraggebers erstellt, ohne dass zuvor eine Besichtigung der Baustelle erfolgt ist, basieren diese auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen.
Sollten sich bei einer späteren Baustellenbesichtigung Abweichungen ergeben, insbesondere hinsichtlich:
- Gelände- oder Zufahrtsverhältnissen
- Zugangsmöglichkeiten zur Baustelle
- notwendiger Transport- oder Hebemittel
- baulicher Gegebenheiten
behalten wir uns vor, Anlieferungs-, Transport- oder Montagekosten entsprechend anzupassen.
10. Behinderung der Montage
Sollte eine Montage zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, insbesondere weil:
- andere Gewerke die Montageposition blockieren
- Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind
- Öffnungen oder Montageflächen nicht vorbereitet sind
können zusätzliche Kosten für Anfahrt, Wartezeiten oder weitere Montageeinsätze entstehen.
11. Lagerung
Sollte sich die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage nach Fertigstellung der Ware verzögern, behalten wir uns vor, angemesseneLagerkosten zu verrechnen.
12. Schutz der Bauelemente während der Bauphase
Nach Lieferung oder Montage sind Fenster, Türen und sonstige Bauelemente während der weiteren Bauphase vom Auftraggeber ausreichend zu schützen.
Schäden durch nachfolgende Gewerke, Bauarbeiten, Verschmutzungen oder mechanische Belastungen fallen nicht unter die Gewährleistung.
13. Abnahme der Leistung
Nach Fertigstellung der Montage ist der Auftraggeber verpflichtet, die ausgeführten Leistungen zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind der EICHENHERZ GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Montage keine schriftliche Mängelmeldung, gilt die Leistung alsordnungsgemäß übernommen, sofern der Auftraggeber Konsument ist und diese Frist angemessen ist.
Die Nutzung der gelieferten oder montierten Produkte gilt ebenfalls als Abnahme der Leistung.
14. Zusatzleistungen, Mehrarbeiten und Wartezeiten
Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und aufgrund der tatsächlichen baulichen Situation erforderlich werden, werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
Mehrarbeiten oder Stehzeiten werden mit
€ 60,00 pro Monteur und Stunde (exkl. USt.) verrechnet.
Zusätzliche Anfahrten werden nach tatsächlicher Entfernung mit
€ 1,50 pro Kilometer (exkl. USt.), berechnet ab der Geschäftsadresse der EICHENHERZ GmbH, verrechnet.
Die Verrechnung erfolgt nur, soweit diese Leistungen nicht von der EICHENHERZ GmbH zu vertreten sind.
15. Wartungsfugen
Elastische Fugen (z. B. Silikonfugen) stellen Wartungsfugen dar und unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess.
Diese sind regelmäßig vom Auftraggeber zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern.
16. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß ABGB.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Übergabe.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die entstehen durch:
- unsachgemäße Nutzung
- mangelnde Wartung
- Eingriffe durch Dritte
- bauseitige Mängel
- Bauarbeiten anderer Gewerke.
Material- und Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie material- oder produktionsbedingt üblich sind.
17. Haftung
Die EICHENHERZ GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt gegenüber Konsumenten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
18. Rücktritt und Stornierung
Bei individuell angefertigten Produkten ist ein Rücktritt nach Produktionsfreigabe grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer Stornierung sind die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen.
Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
19. Referenzen
Die EICHENHERZ GmbH ist berechtigt, abgeschlossene Projekte fotografisch zu dokumentieren und für Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
20. Glasbruch und Beschädigungen nach Montage
Nach erfolgter Lieferung oder Montage sind Fenster, Türen und Glasflächen unverzüglich vom Auftraggeber zu prüfen.
Glasbruch oder Beschädigungen, die nach Montage durch äußere Einwirkungen, Bauarbeiten oder andere Gewerke entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
21. Baufeuchte und Bauklima
Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen kann erhöhte Baufeuchte auftreten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der Bauphase ein ausreichendes Bauklima und eine angemessene Belüftung gewährleistet sind.
Schäden durch übermäßige Baufeuchte oder unzureichende Bautrocknung fallen nicht unter die Gewährleistung.
22. Schutzfolien und Reinigung
Schutzfolien auf Profilen oder Glasflächen dienen ausschließlich dem Transport- und Montageschutz.
Diese sind nach Abschluss der Bauarbeiten bzw. innerhalb angemessener Zeit zu entfernen.
Schäden durch zu lange verbleibende Schutzfolien oder unsachgemäße Reinigung fallen nicht unter die Gewährleistung.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Für Unternehmer gilt das sachlich zuständige Gericht am Sitz der EICHENHERZ GmbH als vereinbart.
Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
EICHENHERZ GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 03/2026





